Kinoprogrammpreis für herausragendes, kulturelles Filmprogramm, Kinder- und Jugendfilmprogramm und Kurzfilmprogramm
Mit dem Ziel, ein vielfältiges Programmangebot auch jenseits der großen Kinoketten im ganzen Land zu ermöglichen, fördert die rheinland-pfälzische Landesregierung seit 1991 das Kulturgut Kino mit dem Kinoprogrammpreis. Ausschlaggebend ist dabei die Qualität des Programms der Kinos, die „mit ihrem anspruchsvollen und außergewöhnlichen Filmprogramm maßgeblich zur Lebens- und Erlebnisqualität im Land beitragen“ (Kulturstaatssekretär a. D. Walter Schumacher) – unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Standortsituation der einzelnen Kinos. Eine fünfköpfige unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der mit insgesamt 70.000 Euro dotierten Preise, die traditionell in drei Sparten vergeben werden.
Um die Preise können sich rheinland-pfälzische Kinos bewerben, die bei der Filmförderanstalt gemeldet sind und sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befinden. Auch Kinobetriebe, die nur zeitlich befristete Filmkunstprogramme zeigen, sind zugelassen. Die Kinos bewerben sich mit dem Jahresprogramm aus dem Vorjahr.
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vergibt die Auszeichnungen und die Prämien im Rahmen einer Sonderveranstaltung in einem der prämierten Kinos.